Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 1. Oktober 2026 entschieden: Die Preiserhöhung, mit der Amazon im September 2022 bestehende Prime-Abos verteuert hat, war rechtswidrig. Wer seitdem den höheren Preis gezahlt hat, kann sich jetzt einer laufenden Sammelklage anschließen und so sein Geld zurückfordern.
Worum es geht
Im September 2022 hob Amazon die Preise für laufende Prime-Mitgliedschaften an:
- monatliche Zahlweise: von 7,99 € auf 8,99 €
- jährliche Zahlweise: von 69,00 € auf 89,90 €
Die Preisanpassungsklausel, auf die sich Amazon dabei berufen hatte, hielten zunächst das Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 293/22) und danach das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 19/25) für unwirksam. Der BGH hat diese Entscheidungen nun bestätigt: Die Klausel darf nicht verwendet werden, Amazon durfte die Preise auf dieser Grundlage nicht einseitig erhöhen.
Was das für dich bedeutet
Das BGH-Urteil selbst bindet zunächst nur die Parteien des konkreten Verfahrens. Für alle anderen betroffenen Prime-Kundinnen und -Kunden läuft parallel eine Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW vor dem Oberlandesgericht Hamm gegen Amazon EU S. à r. l. Ziel dieser Klage ist es, die zu viel gezahlten Beträge für alle angemeldeten Betroffenen zurückzuholen. Wie viel am Ende erstattet werden könnte, hängt vom Einzelfall ab – davon, wie lange du den erhöhten Preis gezahlt hast und welche Zahlweise (monatlich oder jährlich) du gewählt hattest.
So meldest du dich an
Die Anmeldung läuft kostenlos über das Klage- bzw. Verbandsklagenregister beim Bundesamt für Justiz:
Anmeldeformular: bundesjustizamt.de – Klageregister, Verfahren 202602
Eine abschließende Anmeldefrist gibt es aktuell noch nicht – der Termin für die mündliche Verhandlung vor dem OLG Hamm steht noch aus. Laut Bundesjustizamt und Verbraucherzentrale bleiben nach dieser Verhandlung noch drei Wochen Zeit, um sich an- oder wieder abzumelden. Wer sich absichern möchte, sollte sich also nicht zu lange Zeit lassen, da der Verhandlungstermin kurzfristig bekannt werden kann.
Vor der Anmeldung lohnt sich ein Blick auf die Hintergrundseiten der Verbraucherzentralen, die auch Ausfüllhilfen anbieten:
- Verbraucherzentrale NRW: Preiserhöhung für Prime-Mitgliedschaften – Sammelklage gegen Amazon
- sammelklagen.de: Informationen zur Amazon-Prime-Sammelklage
Wichtig: nicht verwechseln mit der Klage wegen Werbung bei Prime Video
Es gibt noch eine zweite, ältere Sammelklage gegen Amazon – die betrifft aber ein anderes Thema: die Einführung von Werbung bei Prime Video ab Februar 2024. Für diese Klage gilt ein eigenes Anmeldeverfahren und sie betrifft nur Personen, die vor dem 5. Februar 2024 Prime-Kunden waren. Wer nur von der Preiserhöhung betroffen ist, meldet sich über den oben verlinkten Weg (Verfahren 202602) an.
Kurz zusammengefasst
- BGH-Urteil vom 1. Oktober 2026: Amazons Preiserhöhungsklausel von 2022 ist unwirksam.
- Betroffen sind alle, die seit September 2022 den erhöhten Prime-Preis gezahlt haben.
- Rückerstattung läuft über eine separate Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW vor dem OLG Hamm.
- Anmeldung kostenlos und ohne eigenes Prozessrisiko über das Klageregister beim Bundesamt für Justiz.
- Eine feste Anmeldefrist gibt es noch nicht, aber nach der (noch ausstehenden) mündlichen Verhandlung bleiben nur noch drei Wochen.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall ein Anspruch besteht, lässt sich am besten bei einer Verbraucherzentrale oder einer Rechtsberatung klären.
Quellen:
- Verbraucherzentrale NRW: Amazon unterliegt – BGH stoppt Prime-Preiserhöhung
- Verbraucherzentrale NRW: Preiserhöhung für Prime-Mitgliedschaften – Sammelklage gegen Amazon
- sammelklagen.de: Informationen zur Amazon-Prime-Sammelklage
- Bundesamt für Justiz: Anmeldeformular Klageregister, Verfahren 202602
- Verbraucherzentrale: Sammelklage gegen Amazon Prime – Klageregister geöffnet (Werbung bei Prime Video)
Titelbild KI-generiert.


